Diskriminierung von Ausländern und Ausländerinnen auf dem deutschen Wohnungsmarkt

28.08.2017 , in ((Erfahrung)) , ((Keine Kommentare))

Journalistinnen und Journalisten des Bayrischen Rundfunks und des Spiegels haben in einem Experiment gezeigt, dass Personen mit ausländischen Namen auf dem deutschen Wohnungsmarkt diskriminiert werden. Dieses Phänomen ist zwar nicht neu – aber in Europa bisher noch zu wenig belegt.

In den USA führte die Diskriminierung von ethnischen Minderheiten bereits in den neunzehnsiebziger Jahren dazu, dass amerikanische Forschende Experimente durchführten, um die Diskriminierung von Schwarzen auf dem Wohnungsmarkt zu belegen. Gerichte liessen die durch Testpersonen erbrachten Ergebnisse in Fällen zum «Fair Housing Act» – Teil des 1968 verabschiedeten Civil Rights Act – sogar als Beweismaterial zu. Der «Fair Housing Act» schützt Personen, die ein Haus kaufen oder mieten, vor Diskriminierung durch Verkäuferinnen und Verkäufer sowie Vermieterinnen und Vermieter. Seit den ersten Experimenten haben Forschende und NGOs immer wieder Diskriminierung auf dem amerikanischen Wohnungsmarkt dokumentiert. Auch aus Ländern wie Griechenland, Spanien oder Schweden gibt es mittlerweile Studien zu diesem Thema, die mit sogenannten Testing Experimenten die Diskriminierung von Minderheiten untersuchen. Dabei bewerben sich zwei grundsätzlich gleich qualifizierte Personen auf dieselbe Wohnung – allerdings unterscheiden sie sich in ihrem Namen, der ihren Status als «Ausländer» oder «Ausländerin» signalisiert [1].

Testing auf dem deutschen Wohnungsmarkt

Bis  März 2017 gab es in Deutschland noch kein Testing Experiment zur Diskriminierung von Menschen mit ausländischem Namen auf dem Wohnungsmarkt. Zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Katrin Auspurg, Thomas Hinz und Laura Schmid der LMU München die Resultate ihres Testing Experiments, in dem sie mit fiktiven deutschen und türkischen Bewerberinnen und Bewerbern auf 637 Wohnungsanzeigen geantwortet hatten.

Das Projekt der Journalistinnen und Journalisten des Bayrischen Rundfunks und des Spiegels baut auf diesen Ergebnissen auf, ist jedoch umfassender da sie mehr als 7 000 Wohnungsanzeigen in zehn deutschen Städten untersuchten. In ihrem Experiment suchen zwei ledige 27-jährige Personen, die im Bereich Marketing arbeiten und fehlerfrei deutsch sprechen und schreiben nach einer neuen Wohnung. Sie unterscheiden sich lediglich in ihren Namen: z.B. Hanna Berg oder Ismail Hamed. Auf der Website des Projekts www.hanna-und-ismail.de dokumentieren die Journalistinnen und Journalisten detailliert die Methodik des Experiments. Über 20 000 Bewerbungen haben sie auf ca. 7 000 Wohnungsanzeigen verschickt – jeweils von einem deutschen und zwei ausländisch klingenden Profilen des gleichen Geschlechts mit nahezu identischen Anschreiben. Dabei haben sie genau dokumentiert, wie jeder Vermieter und jede Vermieterin reagiert hat.

«Warum Hanna zur Besichtigung eingeladen wird und Ismail nicht »

Auf die über 20 000 Anfragen für Mietwohnungen erhielten die Journalistinnen und Journalisten ungefähr 8 000 verwertbare Antworten. Dabei zeigt sich, dass Personen mit arabischen und türkischen Namen am stärksten diskriminiert werden. In 27% der Fälle in denen der deutsche Bewerber oder die deutsche Bewerberin eine Einladung zur Besichtigung erhalten hat, wurden arabische Interessentinnen und Interessenten nicht eingeladen, bei den türkischen Personen liegt diese Zahl immer noch bei 24%. Polnische und italienische Wohnungssuchende schnitten besser ab. Sie wurden in 12% bzw. 8% der Fälle nicht eingeladen, während ihre deutschen Mitbewerberinnen und Mitbewerber die Wohnung besichtigen konnten. Eine genaue Betrachtung der Ergebnisse macht ausserdem deutlich, dass bei arabischen und türkischen Personen das Geschlecht eine wichtige Rolle spielt: so wurden türkische und arabische Männer in 33% bzw. 31% der Fälle nicht eingeladen, während die Zahlen für arabische und türkische Frauen 23% und 12% betrugen. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse des Experiments, dass Privatpersonen eher dazu neigen, Bewerber mit ausländischen Namen zu diskriminieren, als gewerbliche Wohnungsanbieter.

Betrachtet man die einzelnen Städte, zeigt sich, dass die Chancen zu einem Besichtigungstermin eingeladen zu werden, für einen ausländischen Kandidaten wie Ismail in München (–46%) und Frankfurt am Main (–31%) am geringsten sind. Sie sind in Leipzig (–18%) und Magdeburg (–17%) zwar immer noch schlechter als bei deutschen Wohnungssuchenden, doch eindeutig höher als in den beiden westdeutschen Städten. Dies erklären die Journalistinnen und Journalisten mit dem sehr angespannten Wohnungsmarkt in München und Frankfurt sowie der hohen Zahl an Wohnungen, die in diesen beiden Städten durch Privatpersonen vermittelt werden.

Obwohl Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gegen das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstösst, ist dies in Einzelfällen schwer nachzuweisen, und nur wenige Wohnungssuchende sind sich ihrer Rechte unter dem AGG überhaupt bewusst. Einen interessanten Ansatz, wie dieses Problem angegangen werden könnte, liefert derzeit die belgische Stadt Ghent: Seit 2016 wird dort systematisch und begleitet von Forschenden der Universität Ghent getestet, ob Menschen mit ausländischem Namen auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass die blosse Ankündigung von Testings zur Kontrolle gegen Diskriminierung bereits zu besseren Chancen für Personen mit ausländischen Namen führt – wenn auch bisher nur bei gewerblichen Wohnungsanbietern.

Sind diese Erkenntnisse übertragbar auf den Schweizer Kontext?

Ähnlich wie Deutschland bis vor kurzem, ist die Schweiz noch ein schwarzer Fleck auf der Karte der Länder, zu denen es Daten aus Testing Verfahren zur Diskriminierung ausländischer Wohnungssuchender gibt. Bei einem Ausländeranteil von ungefähr 25% und Städten wie Zürich oder Genf, in denen der Wohnungsmarkt ebenfalls sehr angespannt ist und in denen sich viele ausländische Personen niederlassen, ist es erstaunlich, dass solche Daten für die Schweiz bisher noch nicht verfügbar sind. Erfahrungen aus anderen Ländern sowie Studien zu Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt lassen aber erwarten, dass es auch in der Schweiz Diskriminierung von Menschen mit ausländischen Namen auf dem Wohnungsmarkt geben dürfte. Höchste Zeit also, solch ein Experiment auch auf dem Schweizer Wohnungsmarkt durchzuführen!

Eva Zschirnt
Doktorandin, nccr – on the move, Universität Neuenburg

 

[1] Eine Übersicht über wissenschaftlichen Studien zur Wohnungsmarktdiskriminierung zwischen 2000 und 2009 liefert z.B. Judith Rich: Rich, Judith. 2014. “What Do Field Experiments of Discrimination in Markets Tell Us? A Meta Analysis of Studies Conducted since 2000.Discussion Paper Series. Bonn: IZA.

Print Friendly, PDF & Email